Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Donaumarkt Gartencenter Gartenplanung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA teilweise vereinbar. Die technische und strukturelle Umsetzung ist abgeschlossen, einzelne manuelle Prüfungen stehen vor Veröffentlichung noch aus.

Bereits umgesetzt sind unter anderem: Alternativtexte für alle Inhaltsbilder, eine durchgängige Überschriftenstruktur, sichtbare Tastaturfokus-Markierungen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur einschließlich der Untermenüs, ausreichende Farbkontraste, beschriftete Formularfelder mit gekennzeichneten Pflichtfeldern, ein Sprungmarken-Link zum Inhalt sowie eine ungehinderte Vergrößerbarkeit der Darstellung.

Nicht barrierefreie Inhalte

[VOR LIVEGANG AKTUALISIEREN] Folgende Bereiche befinden sich noch in Umsetzung oder Prüfung: die Einwilligungsverwaltung (Cookie-Banner), der externe Bestellvorgang für Gutscheine sowie gegebenenfalls bereitgestellte PDF-Dokumente.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierter Prüfung (axe-core, WCAG 2.1 A/AA: keine Verstöße auf den geprüften Seiten) sowie strukturelle und manuelle Kontrollen von Kontrast, Tastaturbedienung, Fokusführung und Formularen. [NACH ABSCHLUSS DER MANUELLEN TESTS: Datum der letzten Überprüfung ergänzen.]

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann wenden Sie sich gerne an uns:

Donaumarkt Gartencenter Gartenplanung GmbH
Schlesische Str. 108-112, 94315 Straubing
Telefon: 09421 / 7820-10
E-Mail: gartencenter@firmengruppe-leibl.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. [PRÜFEN: zuständige Behörde für Bayern benennen, zentral ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.]